Entlastungen für Bürger durch Erhöhung des Kindergeldes

Veröffentlicht am 20.11.2008 in Pressemitteilung

Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2009 angehoben. Für das erste und zweite Kind wird die monatliche Zahlung von 154 Euro auf 164 Euro erhöht, für dritte Kinder von 154 Euro auf 170 Euro, für vierte und weitere Kinder von 179 Euro auf 195 Euro, so der Landratskandidat Rainer Strunk in einer Pressemitteilung.

Entlastungen für Bürger durch Erhöhung des Kindergeldes

Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2009 angehoben. Für das erste und zweite Kind wird die monatliche Zahlung von 154 Euro auf 164 Euro erhöht, für dritte Kinder von 154 Euro auf 170 Euro, für vierte und weitere Kinder von 179 Euro auf 195 Euro, so der Landratskandidat Rainer Strunk in einer Pressemitteilung.

„Die gleich hohe pauschale Anhebung für alle Einkommensgruppen kommt im Vergleich zu einer prozentualen Anhebung Familien mit kleinen und mittleren Einkommen mehr zu Gute. Auch Kinder, deren Eltern ALG-II oder Sozialhilfe beziehen, profitieren, wenngleich deutlich geringer. Grund dafür ist, dass die Erhöhung des Kindergeldes bei der Berechnung der Höhe der Sozialleistungen als Einkommen direkt wieder in Abzug gebracht wird. Diese Kinder erhalten aber jeweils zum Schuljahresbeginn zusätzliche Leistungen für den Schulbedarf von 100 Euro bis zum Abschluss der 10. Klasse. Mit diesem Schulbedarfspaket sollen insbesondere die persönliche Schulausstattung wie Schulranzen, Schreib- und Rechenmaterialien bezahlt werden können.

„Auch wenn diese Verbesserungen erfreulich sind, hätte ich mir lieber eine andere Lösung gewünscht“, so Strunk, der hauptberuflich als Jugend- und Sozialdezernent des Landkreises mit dem Thema Kinder- und Familienarmut beschäftigt ist. „Die Gelder hätte man nach meiner Meinung eher in eine bessere Ausstattung von Kindertagesstätten und Schulen investiert, da sie so allen Kindern auf jeden Fall zu Gute gekommen wären. Bei einer reinen Geldauszahlung weis man nie, ob dafür nicht doch andere Dinge gekauft werden“. Auch würden dann Kinder, deren Eltern SGB-II oder Sozialhilfe-Leistungen beziehen besser profitieren. Ferner kritisiert Strunk, dass es das Schulbedarfspaket nur bis zur 10. Klasse gibt. Besonders Oberstufenschüler hätten aber auch hohe Bedarfe an Schulbedarfen, so dass es eigentlich nicht nachvollziehbar sein, warum diese Schüler die neuen Leistungen nicht erhalten sollen.

Bundesticker

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